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Selbstbestimmte Lebens- und Sterbebegleitung

Es gibt Lebenssituationen, in denen Menschen an Grenzen kommen, die sie nie für möglich gehalten hätten. Schmerz, Erschöpfung, Verlust, Diagnose, Perspektivlosigkeit – und manchmal der Wunsch, das eigene Leben bewusst zu beenden. Ich begleite Menschen genau an diesen Punkten. Nicht als Arzt. Nicht als Ausführender. Sondern als Berater, der Klarheit schafft und Selbstbestimmung schützt.

Ich unterstütze dabei, die eigene Entscheidung bewusst zu treffen.

Ich helfe dabei, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen – nicht in Form von Anleitungen oder Gestaltungswegen, sondern als Orientierung darüber, was in Deutschland generell erlaubt oder verboten ist.

Wenn medizinische Schritte erforderlich sind, informiere ich darüber, welche ärztlichen Zuständigkeiten und Wege es grundsätzlich gibt. Die Auswahl, der Kontakt und jede medizinische Handlung liegen ausschließlich in der Verantwortung der betroffenen Person und der von ihr gewählten Ärztinnen und Ärzte.

Genauso begleite ich Menschen, die feststellen, dass es noch eine Option zurück ins Leben gibt.

Diese Option ist oft verborgen. Manchmal taucht sie erst auf, wenn der Weg scheinbar schon entschieden ist. Meine Aufgabe ist es, diesen Raum offen zu halten – ohne Druck, ohne Erwartung, ohne Einflussnahme.

Ich begleite Entscheidungen, die Menschen selbst treffen. Und ich bleibe an ihrer Seite, egal ob sie sich für das Weiterleben oder das Sterben entscheiden. Beides verdient Würde. Beides verdient Klarheit. Beides verdient einen Menschen, der präsent bleibt.

Meine Arbeit orientiert sich am Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, das das Recht auf selbstbestimmtes Sterben als Ausdruck persönlicher Autonomie anerkennt.

Meine Tätigkeit erfolgt ausschließlich im Rahmen einer beratenden Begleitung.

Ich führe keine medizinischen Handlungen durch, gebe keine Medikamente ab, beschaffe keine Substanzen und nehme keine unterstützenden Handlungen im Vollzug eines Suizids vor.

Ich gebe keine praktische Hilfe, keine organisatorische Hilfe und keine Form der Unterstützung, die in den Anwendungsbereich des § 216 StGB fallen könnte.

Meine Aufgabe besteht darin, Klärung, Orientierung und emotionale Stabilität zu ermöglichen. Wenn medizinische Schritte erforderlich sind, erfolgt der Kontakt ausschließlich zu approbierten Ärztinnen und Ärzten, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse handeln. Die Entscheidung liegt immer bei der betroffenen Person selbst.

Gleichzeitig begleite ich Menschen, die während dieses Prozesses eine neue Option sehen: die Möglichkeit, zurück ins Leben zu gehen. 

Was mir Menschen aus dieser Begleitungberichten

Menschen berichten mir, dass die Situation für sie greifbarer wird, wenn sie sie in Ruhe aussprechen können.

Dass sich der innere Druck verändert, wenn Gedanken sortiert und Entscheidungen klarer werden.

Viele sagen, dass es hilfreich ist, einen Menschen an der Seite zu haben, der weder drängt noch lenkt, sondern präsent bleibt – in Momenten, die für sie zu den schwersten ihres Lebens gehören.

Beide Wege – Sterben und Leben – werden von mir mit Respekt, Würde und absoluter Neutralität begleitet. Meine Rolle ist die des Beraters, nicht des Ausführenden.